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Donnerstag, 20. Juni 2013
01:59 Uhr


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Home > Ortschaftsräte in Sachsenheim


In Sachsenheim ist für die Stadtteile teilweise ein Ortschaftsrat eingerichtet.

- Stadtteil Großsachsenheim, kein Ortschaftsrat bzw. Stadtplanungsausschuss
- Stadtteil Kleinsachsenheim, kein Ortschaftsrat

Die Stadtteile Hohenhaslach, Ochsenbach, Spielberg und Häfnerhaslach haben einen Ortschaftsrat.

Die Ortschaftsräte wurden in den Eingliederungsverträgen 1972 bzw. 1973 vereinbart. Sie werden mit der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt - es gelten dieselben Bedingungen wir für die Gemeinderatswahl. Die Zahl der Ortschaftsräte ist in der Hauptsatzung der Stadt Sachsenheim als Resultat der Eingliederungsverträge festgelegt.

Die Aufgaben des Ortschaftsrates sind die Beratung der Verwaltung bei Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen bis hin zu Vorschlagsrechten gegenüber der Verwaltung bzw. dem Gemeinderat. Einzelne Aufgaben können dem Ortschaftsrat auch per Hauptsatzung vom Gemeinderat zur vollständigen Erledigung übertragen werden.

Dem Ortschaftsrat steht ein Ortsvorstehen vor. Dieser wird vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats gewählt. Während seiner Amtszeit ist der Ortsvorstehen Ehrenbeamter auf Zeit. Er vertritt den Bürgermeister im jeweiligen Stadtteil.

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